Unsere „Good Practice“ Kriterien

1. Partizipation und Empowerment
Die Geflüchteten sollten in die Planung, Durchführung und Bewertung der Projekte einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Perspektiven berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die Projekte darauf abzielen, die Geflüchteten in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Lebensumstände zu verbessern und sich aktiv an ihren Gemeinschaften zu beteiligen.

2. Schutz der Menschenrechte
Die Projekte sollten die Menschenrechte der Geflüchteten respektieren und schützen, einschließlich des Rechts auf Leben, Sicherheit und Freiheit.

3. Bedürfnisanalyse und Individualisierung
Die Projekte sollten auf einer fundierten Bedarfsanalyse beruhen, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen von Geflüchteten erfasst. Es ist wichtig, dass die Projekte individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Geflüchteten zugeschnitten sind, anstatt eine Einheitslösung anzubieten.

4. Integration und Eingliederung
Die Projekte sollten darauf abzielen, Geflüchtete in die Aufnahmegemeinschaften zu integrieren, um ihre soziale Eingliederung zu fördern und ihnen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung zu verschaffen.

5. Nachhaltigkeit und Selbstversorgung
Die Projekte sollten langfristig angelegt sein und die Eigenständigkeit der Flüchtlinge fördern, um langfristige Lösungen zu schaffen. Die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten und wirtschaftlicher Stabilität für Geflüchtete sind wichtige Aspekte.

6. Zusammenarbeit und Vernetzung
Die Projekte sollten mit lokalen Gemeinschaften, NRO, Regierungsbehörden und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um Ressourcen zu bündeln und Synergien zu nutzen. Der Austausch von bewährten Praktiken und Informationen zwischen den Projekten kann zur Steigerung der Effektivität und Effizienz beitragen.

7. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Die Projekte sollten offen und transparent sein, was ihre Ziele, Aktivitäten und finanziellen Ressourcen betrifft. Die Projektleiter:innen sollten für ihre Maßnahmen und Ergebnisse zur Rechenschaft gezogen werden, z. B. durch regelmäßige öffentliche Berichte und Dokumentationen.